Wir würden uns freuen, wenn Fliegenfischer von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden. Einige Regeln sind beim Fischen zu beachten:
- Es darf nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes gefischt werden.
- Das Fischen ist nur mit Fliegenrute mit einer Fliege erlaubt (Nass-, Trockenfliege, Streamer oder Nymphe).
- Es dürfen nur Einzelhaken als Schonhaken oder mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden.
- Angelzeit ist eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
- Das Hältern eines gefangenen Fisches ist selbstverständlich verboten.
- Gewässerstrecke: ca. 8 km von der Brücke im OVAG-Fördergebiet Nidda-Kohden bis zur oberen Grenze am Nidda-Stausee. (Hinweisschilder am Gewässer, beiliegende Übersichtskarte)
- Die Entnahme von Fischen ist auf der Tageskarte, die innerhalb einer Woche an die Geschäftsstelle zurück zu geben ist, einzutragen.
- Außer Bach-, Regenbogenforelle und Döbel dürfen keine Fische entnommen werden. Alle anderen Arten und untermaßige Forellen sind schonend mit nassen Händen vom Haken zu lösen und zurück zu setzen.
- Der Karteninhaber hat sich auf Nachfrage gegenüber Vereinsmitgliedern, Fischereiaufsehern oder der Polizei auszuweisen (Tageskarte und gültiger Fischereischein).
- Da in der Nidda im Gewässersubstrat, sowohl in den Kiesbereichen (Mühlkoppe, Bachschmerle) als auch im Fein-Sedimentbereich der Flachwasserzonen (Bachneunauge!), zahlreich Kleinfische vorkommen, sollte das Waten im Gewässer auf ein Minimum eingeschränkt werden!
- Es gelten folgende Fangbegrenzugen:
Fangbegrenzung
pro TagMindestmaß Höchstmaß Bachforelle 2 Stück 30 cm 45 cm Regenbogenforelle --- 22 cm --- Döbel --- 22 cm --- - Die Gastkarte muss nach dem Fischen per Post oder eingescannt per E-Mail an folgende Adresse zurückgegeben werden:
Martin Skozowski
Hinterstrasse 11
63667 Nidda
- Das Fischen ist vom 1. April bis zum 14. Oktober gestattet.