Ein besonderer Stolz unseres Vereins ist die Jugendgruppe – bei mehreren gemeinschaftlichen Angelveranstaltungen erlernen die Zehn- bis Achtzehnjährigen den richtigen Einsatz des Angelgerätes, die waidgerechten Behandlung der Fische und den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Den Jugendwarten des ASV Nidda ist es wichtig, den Jugendlichen einen Blick für die Schönheiten der Natur und tiefere Zusammenhänge über das Leben im und am Wasser zu vermitteln.
An gemeinsamen Erlebnissen mangelt es nicht: So gab es im letzten Jahr fünf Jugendangeln an mehreren Gewässern, bei denen verschiedene Techniken für unterschiedliche Zielfische ausprobiert werden konnten. Im Rahmen eines jährlichen Arbeitsdienstes leisten die Jugendlichen ihren Beitrag zur Pflege der Vereinsgewässer. Natürlich findet zum Jahresabschluss eine zünftige Feier mit Spielen, Unterhaltung und Grillen statt.
Info: Ab wann dürfen Jugendliche fischen?
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren benötigen einen Jugendfischereischein, der sie berechtigt, unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers zu angeln. Zusätzlich benötigen beide eine Erlaubnis für das betreffende Gewässer. Ab dem 14. Lebensjahr kann man die Fischerprüfung nach § 26 des Hessischen Fischereigesetzes ablegen und damit einen regulären Fischereischein erwerben. Damit ist man berechtigt, selbstständig und ohne Aufsicht zu angeln. Wer älter als 16 ist und fischen will, benötigt auf jeden Fall eine Prüfung und einen Fischereischein.
Einen Aufnahmeantrag für Jugendliche kann man hier herunter laden: Aufnahmeantrag.