Hier sind Sie richtig, wenn Sie sich über den Gewässerschutz und die Fischerei rund um die Stadt Nidda am Rande des Vogelsberges informieren wollen. Sie erhalten einen Überblick über die Schwerpunkte unserer Arbeit als anerkannter Naturschutzbund, über den Artenschutz und die Bewirtschaftung der Vereinsgewässer.
Wichtiger Hinweis
Die Hessische Fischereiverordnung wurde mit Datum vom 14.04.2023 aktualisiert. Jedes Mitglied sollte sich vertraut mit der neuen Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (Hessische Fischereiverordnung - HFischV) machen. Insbesondere wird auf den § 2 Schonzeiten und Entnahmemaße hingewiesen.
Sind die Entnahmemaße/Schonzeiten des ASV Nidda strenger, sind diese einzuhalten. Sind die Entnahmemaße/Schonzeiten des ASV großzügiger, sind die Entnahmemaße der HFischV einzuhalten.
Beispiele:
- Bachforelle
- Entnahmemaß HFischV: 25 cm bis 60 cm.
- Entnahmemaß ASV Nidda: 30 cm bis 45 cm.
Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße des ASV Nidda einzuhalten. - Hecht
- Entnahmemaß HFischV: 50 cm bis 90 cm.
- Entnahmemaß ASV Nidda: ab 50 cm.
Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße der HFischV einzuhalten. - Aal
- Entnahmemaß HFischV: 50 cm bis 70 cm.
- Entnahmemaß ASV Nidda: ab 50 cm.
Hier sind eindeutig die strengeren Entnahmemaße der HFischV einzuhalten.
Neue Schonzeit, 15.9 bis 1.3!